Wien Museum-Anderle_Rosenthal_Arisierung

Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben


Zur Thematik der Arisierung im Allgemeinen wie auch zu Einzelfällen wurde und wird geforscht und in zahlreichen Werken veröffentlicht. Bezugnehmend auf den Eintrag in Wikipedia sollen hier nur ein paar Aspekte angerissen werden. Im Deutschen Reich begannen die Arisierungen bereits 1933. "Meist wurden sie zwar formell als ordnungsgemäßer 'Verkauf' inszeniert, dieser geschah jedoch unter erheblichen faktischen und/oder behördlichen Zwängen, sodass der Verkäufer nur selten einen angemessenen Preis erzielen konnte." In Österreich kam es praktisch zeitgleich mit dem Anschluss am 12. März 1938 zu "pogromartigen Ausschreitungen gegen Juden und deren Eigentum. SS-, SA-Angehörige, Gestapo- und Polizeibeamte drangen in Wohnungen und Geschäfte ein und beschlagnahmten Vermögensgegenstände. Beutegierige österreichische Partei- und Volksgenossen schlossen sich an. Mit Unterstützung der NSBO und nationalsozialistischer Mittelstandsorganisationen setzte ein regelrechter Arisierungswettlauf ein. Tausende von österreichischen Nationalsozialisten und deren Mitläufer nisteten sich im rechtsfreien Raum als kommissarische Verwalter in jüdischen Geschäften, Betrieben und Wohnungen ein und konfiszierten gegen unleserliche Quittungen eigenmächtig Vermögen jüdischer Bürger." Man kann sich die Qual und die Leiden tausender Menschen gar nicht vorstellen, die sich, plötzlich ihrer Lebensgrundlagen beraubt, dem Ende ihrer Existenzen gegenüber sahen. Dem Reich hingegen waren die "wilden Arisierungen" ein Ärgernis, weil es an den geraubten Vermögen nur geringen Anteil nehmen konnte.

"Bis 1938 gab es in Deutschland kein Gesetz, das die Enteignung jüdischen Eigentums auf rechtlichem Wege möglich machte. Friedrich Flick hatte im Zuge der Verhandlungen mit der Familie Petschek mehrfach darum gebeten, ein solches Gesetz zu entwerfen, um es zumindest als Druckmittel einsetzen zu können." 

"Hermann Göring erklärte am 10. Dezember 1938, die Ausschaltung der Juden sei allein Sache des Staates und der finanzielle Nutzen stehe ausschließlich dem Staat zu. Die gesetzlichen Grundlagen dazu seien geschaffen, um dem Gewinnstreben von Einzelpersonen oder Parteiorganisationen vorzubeugen. Der Entwurf zur Verordnung stammte vom Hausjuristen des Flick-Konzerns Hugo Dietrich und wurde in fast wortgleicher Fassung Rechtsnorm."

https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_%C3%BCber_den_Einsatz_des_j%C3%BCdischen_Verm%C3%B6gens

Mit dem Gesetzblatt GBlÖ Nr. 80/1938 wurden auch für kommissarische Verwalter gesetzliche Grundlagen geschaffen. Darin heißt es: "Nach dem Gesetz kann der Reichsstatthalter für in Österreich ansässige Unternehmungen "in Wahrung wichtiger öffentlicher Interessen" spätestens bis zum 1.10.1938 kommissarische Verwalter bzw. Überwachungspersonen bestellen, die zu allen Rechtshandlungen für das Unternehmen befugt sind. Die Befugnisse der Organe bzw. des Inhabers ruhen."



Es mag Zufall sein, dass schon dreieinhalb Wochen nach dem Anschluss "Ueber das Vermögen der registrierten Firma Julius Rosenthal [...] auf Antrag des Schuldners der Konkurs eröffnet wurde." Weiterführende Unterlagen waren im Wiener Stadt- und Landesarchiv nicht vorrätig. Am 3. September 1938 wird der Schlosserwerkmeister Leopold Artimowitz zum kommissarischen Verwalter bestellt, dieser Funktion war er Mitte November schon wieder enthoben.


? ? ? Galt es als erfolgreich, wenn die Angelegenheit schnell erledigt war? Ließe sich gar eine gewisse Abneigung herauslesen? War es wie ein Schöffenamt Bürgerpflicht? Gab es Mauscheleien, etwa in der Form, dass ein präsumptiver Arisierer einen ihm genehmen Verwalter vorschlagen konnte? Haben diese Verwalter davon profitiert? ? ?

Verjähren Arisierungen? Wie wird vorgegangen, wenn es keine Nachfahren eines arisierten Betriebes mehr gibt?


Descendants of Elsa Rosenthal?


Nun mag man sich womöglich mit dem Dritten Reich über das in Schulen übliche Maß auseinandergesetzt haben, hat den Schrecken in Büchern, Dokumentationen und Filmen gar bis ins eigene Heim gelassen. Hält man dann, wenn auch nur in Kopie, eine Genehmigung für eine "Betriebsentjudung" in Händen, dann bekommt das eine ganz neue, sehr bewegende, persönliche Qualität. Die Diskrepanz zwischen einem einzelnen, bei aller Beliebigkeit und Grausamkeit keineswegs einzigartigen Schicksal und diesem klinisch-sterilen Verwaltungsakt mit Durchschlägen an diverse Ämter und Arbeitsgruppen ist nur schwer zu ertragen.


Am 15. November 1940 genehmigt der Reichstatthalter, Abt. Betriebentjudung, die Veräußerung und Übertragung der Firma Johann Anderle an Herr Karl Schwehla, Rollbalkenerzeuger in Wien, 4., Schönburgstraße 33. Grundlage dafür waren ein Antrag, der Kaufvertrag (Gedächtnisprotokoll) und ein Wirtschaftsprüfergutachten.

Zu zahlen waren dafür ein "Entjudungserlös" sprich Kaufpreis in Höhe von 250 Reichsmark und eine "Entjudungsauflage" von 1.777,20 RM.

Am 1. November 1940 meldet Julius Israel Rosenthal die Löschung seiner Firma im Handelsregister an. Seine Persönlichkeit wird von Frau Elsa Sara Rosenthal bestätigt, wahrscheinlich seine Tochter.

Im Rahmen einer "einverständlichen" Antragstellung Mitte Dezember 1940 zwischen Schwehla, Frankl und Rosenthal wird dem Notar die Persönlichkeit des Herrn Karl Schwehla durch [...] Herrn Leopold Artimowitz bestätigt.

Und da geht aktuell womöglich einiges durcheinander.

Geschrieben am 12. Dezember 1940, eingelangt am 21. Mai 1941, da gibt's sogar Platz zum Ausfüllen der Uhrzeit mit Minuten.

Die Persönlichkeiten von Frankl und Rosenthal wurden am 14. Dezember 1940 bestätigt, die von Schwehla am 23. Jänner 1941.

Muss ich mir nochmal anschauen


In einem Fragebogen vom 21. Mai 1941 werden Firmenwerte und andere Daten abgefragt. Als Geschäftsbeginn wird der 1. 1. 1939 genannt, was mit der Genehmigung zur Entjudung nicht übereinstimmt. Oder haben diese Verfahren so lange gedauert.

Der Geburtstag des Inhabers wird mit 17. 9. 1898, Unterschrift: Karl Schwehla wird zeichnen Johann Anderle.

Anderle_WStLA_1941_05_21a

In einer amtlichen Anfrage vom 28. März 1969 über die gegenwärtige Unterkunft lautet der Geburtstag 7. 9. 1898, Wien, zuletzt 10., Götzgasse 2/8, u. am 16. 10. 56 nach Brunn / Gebirge abgan."

Anderle_WStLA_1969_03_28

Vier Wochen später meldet die Marktgemeinde Brunn am Geb., dass Genannter am 2. 7. 1964 verstorben ist.

In der Bilanz vom 31. Dezember 1940 wird der geringe Umsatz damit erklärt, dass der Inhaber Karl Schwehla eingerückt war. "Da er auch keine Vertretung hatte, war die Firma lediglich auf die telefonischen Anfragen angewiesen, die naturgemäss geringer sind, wenn der Kundenkreis nicht besucht werden kann." Vielleicht war aber der Kundenkreis der Firma, die 20 Jahre lang von Juden geführt wurde, nach dem Anschluss schon ein bisschen ausgedünnt.

Anderle_WStLA_1940_12_31_Bilanz