Die "möglichste Geräuschlosigkeit" ist anzustreben
Mit der Überschrift "Die Rollbalken - gefährlich." wird in der Wiener "Morgen-Post" vom 6. August 1882 wegen der Lärmentwicklung unter Vorschickung "nervenschwacher Personen" und durchgehender Pferde auf eine Verordnung gedrängt, "wie dies der Pester Magistrat bereits vor Jahren gethan hat."
Laut einem "Magistratsraths-Beschluss" vom 14. Juni 1883 dürfen nur noch geräuschlose Rollbalken verbaut werden.
Im Jahr darauf begehren "Mehrere Curgäste" im "Badener Bezirks-Blatt" vom 21. Juni 1884, dass "aus Rücksicht für die leidende Menschheit (die Rollbalken) einer Umarbeitung unterzogen würden", ein Ansinnen, dem von Seiten der Redaktion "vollkommen beigepflichtet" wird. Von den Besitzern wird erwartet, dass sie "zum Mindesten bei der Handhabung derselben die möglichste Geräuschlosigkeit anstreben." Sehr amüsant ist in diesem Bericht auch der erfolglose "Recurs" eines Kaufmannes, dem gerade das Geräusch gefiel und der sich durch die geräuschlosen Varianten in seinem "Vergnügen gestört fühlte."
Fast fünf Jahre später, am 28. Mai 1889, wird im selben Blatt von einer "commissionellen Untersuchung" berichtet. "Die Frist ist zwar noch nicht um, doch muss sich Jedermann beeilen, sonst verfällt er rettungslos der für dieses Versäumnis bestimmten Strafe" heißt es zum Abschluss.
Dass die Mühlen langsam mahlen, beweisen Berichte aus den Neunzigern. In einem langen Amtsvortrag in der "Salzburger Chronik" vom 9. Oktober 1895 heißt es, dass "die betreffenden Geschäftsinhaber (...) bis längstens 1. Mai 1896 ihre Rollbalken abändern" müssen.
Konkreter werden die "Innsbrucker Nachrichten" in ihrer Kundmachung vom 11. November 1889, wonach "Übertretungen (...) mit Geldstrafen bis zu 100 Gulden ö. W. oder mit Arreststrafen von je einem Tage für 5 Gulden geahndet werden." Die 100 Gulden entsprächen heute knapp 1.300 Euro lt. Währungsrechner der OENB.