Am 4. Mai 1919 inseriert der Bau- und Kunstschlosser Ferdinand Hackl im Neuen Wiener Tagblatt neben Blumen- und Gartenspritzen, 20 Stück eiserne Jalousien und auch "1 Kinderwagen zum Sitzen und Liegen".
Ein gutes Jahr später werden Käufer für eine fast neue schmiedeeiserne Wendeltreppe gesucht, aber auch für eine "Dezimalwage (sic) bis 110 kg."
Interessenten für ein Gasgebläse mit Blasbalg können Herrn Hackl ab dem 30. April 1922 unter der Telefonnummer 80372 kontaktieren.
Am 6. Mai 1928 bietet Ferdinand Hackl, ohne Angabe seines Gewerbes, ein 25 Meter langes, gebrauchtes Stakettengitter zum Verkauf. Die Inseratenabteilung des Neuen Wiener Tagblatts hat die Rechte Wienzeile 251 in den XIII. Bezirk verlegt.
Wieder sechs Jahre später ist der Verkäufer von "3 gebrauchten Dauerbrandöfen" zu einem Hackl reduziert, allerdings mit neuer Telefonnummer R 36372.
Praktisch die gleiche Kleinanzeige erscheint Ende des Jahres 1935, diesmal ohne Telefon.
Anfang Juli 1937 weiß das Tagblatt zu berichten, dass "der 55jährige Schlossermeister Ferdinand Hackl und sein Sohn, der 29jährige Schlossergehilfe Johann Hackl, beide Rechte Wienzeile 233 (?) wohnhaft, gestohlene Fahrräder kauften und diese dann nach Unkenntlichmachung weiterverkauften." Vater und Sohn wurden "wegen Diebstahlsteilnahme dem Landesgerichte eingeliefert."
Amüsant ist in diesem Zusammenhang die nächste Annonce vom 23. September 1944, in der ein Gasherd anscheinend im Tausch gegen 100 Reichsmark oder ein Damenfahrrad angeboten wird.
"Siemens-Gasherd, transportable Herde, Umfriedungsgitter, alles neu", stehen am 21. Juni 1948 zum Verkauf. Die neue Telefonnumer lautet R 35-0-54, wie wir sie auf zwei der Abdeckungen sehen
Im Jahr darauf wird das Angebot um "Sonnenplachen, Konstruktion samt Plachen, neu und gebraucht" erweitert.
Die letzte Meldung über den Schlossermeister Ferdinand Hackl stammt vom 25. Oktober 1949. Dabei ging es um "Betrügereien im Tivoli-Kino". Die Hauptangeklagten wurden zu 15 bzw. drei Monaten "schweren, verschärften Kerkers" verurteilt, Hackl wurde "mangels schlüssiger Schuldbeweise freigesprochen."